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Ersuchen um Rechtshilfe

См. также в других словарях:

  • Rechtshilfe — Rechtshilfe, im allgemeinen jede gerichtliche Hilfe und rechtliche Förderung, namentlich die zwangsweise Ausführung richterlicher Erkenntnisse und Verfügungen; im engern Sinne diejenige geschäftliche Unterstützung, die im Verkehr der Gerichte… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Rechtshilfe — Rechtshilfe, die Vornahme gerichtlicher Handlungen durch ein Gericht auf Ersuchen eines andern Gerichts oder einer andern Behörde, z.B. Vernehmung und Beeidigung eines in einem entfernten Gerichtsbezirke wohnenden Zeugen. Die R. wird geleistet… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Rechtshilfe — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Rechtshilfe ist der juristische Begriff für die Vornahme einer einzelnen, bestimmten richterlichen Handlung durch ein… …   Deutsch Wikipedia

  • Rechtshilfe — Rẹchts|hil|fe 〈f. 19〉 Beistand in Rechtshandlungen; Sy Amtshilfe * * * Rẹchts|hil|fe, die <o. Pl.> (Rechtsspr.): Hilfe in einem Verfahren, die ein bis dahin unbeteiligtes Gericht einem darum ersuchenden Gericht od. einer… …   Universal-Lexikon

  • Internationale Rechtshilfe — Dieser Artikel wurde im Portal Recht zur Verbesserung eingetragen. Hilf mit, ihn zu bearbeiten und beteilige dich an der Diskussion! Vorlage:Portalhinweis/Wartung/Recht Folgendes muss noch verbessert werden: Siehe Diskussion Crazy1880 17:45, 23.… …   Deutsch Wikipedia

  • Rechtshilfeersuchen — Rẹchts|hil|fe|er|su|chen, das (Rechtsspr.): Ersuchen um Rechtshilfe. * * * Rẹchts|hil|fe|er|su|chen, das (Rechtsspr.): Ersuchen um Rechtshilfe …   Universal-Lexikon

  • Ersuchter Richter — ist derjenige Richter, an den sich ein Prozeßgericht zu wenden hat, wenn es Rechtshilfe (s.d.) bedarf. Er ist, im Gegensatz zum »beauftragten Richter« (s.d.), kein Mitglied des Prozeßgerichts. Nach § 158 des Gerichtsverfassungsgesetzes ist das… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Hilfsschreiben — (Requisition, Requisitionsschreiben, Literae requisitoriales, Requisitiones) heißt das Schreiben einer obrigkeitlichen Behörde an eine andre, ihr nicht vorgesetzte oder untergeordnete, die Vornahme einer Amtshandlung betreffend, insbesondere das… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Requisition — Re|qui|si|ti|on 〈f.; Gen.: , Pl.: en〉 1. Beschlagnahme (für Truppen), Herbeischaffung 2. Ersuchen um Rechtshilfe 3. Anforderung [Etym.: <lat. requisitio »Nachfrage, das Ansuchen«; → requirieren] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Internationales Zivilverfahrensrecht (Deutschland) — Das Internationale Zivilverfahrensrecht (IZVR) ist der Teil des Zivilverfahrensrechts, der sich mit der internationalen Zuständigkeit, der Gerichtsbarkeit, den Besonderheiten von Verfahren mit Auslandsbeziehung, der Anerkennung und Vollstreckung… …   Deutsch Wikipedia

  • Amtshilfe — Ạmts|hil|fe 〈f. 19〉 = Rechtshilfe * * * Ạmts|hil|fe, die: Beistandsleistung einer Behörde für eine andere (beispielsweise durch Gewährung von Akteneinsicht): A. leisten. * * * Amtshilfe,   jeder Beistand, den eine Behörde auf Ersuchen einer… …   Universal-Lexikon

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